Ergonomie & gesetzliche Grundlagen – Verantwortung und Pflicht für Arbeitgeber
Ergonomisches Arbeiten ist nicht nur eine Frage des Wohlbefindens – sondern auch gesetzlich geregelt. In Deutschland sorgen klare Vorschriften und Normen dafür, dass Arbeitsplätze sicher und gesund gestaltet werden müssen. Ein nicht ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz kann zu Beschwerden, Ausfallzeiten und sogar Haftungsrisiken führen. Wir von Hussock geben Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Empfehlungen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung – mit Praxisbezug und Handlungstipps für Unternehmen jeder Größe.

Warum Ergonomie eine gesetzliche Pflicht ist
Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten – dazu zählt ausdrücklich auch die ergonomische Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen.
Wichtige Grundlagen:
- § 3 ArbSchG (Allgemeine Fürsorgepflicht)
- § 5 ArbSchG (Gefährdungsbeurteilung)
- § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Bildschirmarbeitsverordnung (in ArbStättV integriert)
Was das konkret bedeutet:
- Arbeitsplätze müssen körperlich & psychisch zumutbar gestaltet sein
- Bildschirmgeräte & Möbel sind so bereitzustellen, dass Haltungsschäden vermieden werden
- psychische Belastungen (z. B. durch Reizüberflutung, Lärm) sind zu berücksichtigen
- auch das Homeoffice muss – je nach Vereinbarung – ergonomischen Mindeststandards entsprechen
Unser Tipp: Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz reduziert nicht nur Beschwerden, sondern auch Ausfalltage und steigert nachweislich die Produktivität. Doch auch Eigenverantwortung spielt eine Rolle: Nur wer sich regelmäßig bewegt, die Sitzposition variiert und achtsam mit digitalen Geräten umgeht, nutzt das volle Potenzial ergonomischer Gestaltung.
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Arbeitsstättenverordnung & Bildschirmarbeitsplätze
Die ArbStättV regelt die Einrichtung von Arbeitsplätzen, insbesondere:
- Mindestanforderungen an Bürogröße, Beleuchtung, Belüftung
- Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (z. B. blendfreie Aufstellung, Abstand zum Monitor)
- ergonomische Gestaltung von Tischen, Stühlen und Bildschirmgeräten
- regelmäßige Unterweisung zur gesunden Nutzung
Besonders relevant:
- Bildschirmarbeitsplätze müssen so eingerichtet sein, dass eine bequeme Körperhaltung möglich ist
- Blendungen, Spiegelungen und Lärmquellen sind zu vermeiden
- Beschäftigte müssen auf Wunsch eine augenärztliche Untersuchung erhalten
Unser Tipp: Die Bildschirmarbeitsverordnung wurde 2016 vollständig in die ArbStättV integriert – sie gilt weiterhin, nur unter anderem Namen.
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Normen & Richtlinien zur Ergonomie (DIN EN ISO)
Neben gesetzlichen Vorschriften gibt es eine Vielzahl an Normen, die Arbeitgebern als Leitlinie dienen:
- DIN EN ISO 9241 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – definiert Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze, Eingabegeräte und Software
- Teil 5: Arbeitsplatzgestaltung
- Teil 110: Dialogprinzipien bei Software
- DIN EN 527 (Büromöbel – Maße für Arbeitstische)
- DIN EN 1335 (Bürostühle – Anforderungen & Prüfverfahren)
- DGUV Information 215-410 (Sichere Bildschirmarbeit)
- ASR A1.2, A1.8, A3.4 (Technische Regeln für Arbeitsstätten)
Hinweis: Die Einhaltung von Normen ist nicht immer zwingend, aber sie bietet eine rechtssichere Orientierung und wird von Aufsichtsbehörden bei Begehungen und Beschwerden herangezogen. Diese Standards sind vor allem für Einkauf, Planung und Einrichtung eine wertvolle Hilfe.
Ergonomie im Homeoffice – was gilt hier?
Auch im Homeoffice gilt die Arbeitgeberverantwortung – allerdings abhängig vom Modell (mobile Arbeit vs. Telearbeitsplatz):
- Telearbeitsplatz (nach § 2 Abs. 7 ArbStättV): → dauerhaft eingerichteter Arbeitsplatz mit schriftlicher Vereinbarung → Pflicht zur ergonomischen Ausstattung und Beurteilung
- Mobile Arbeit (z. B. Notebook an wechselnden Orten): → weniger verpflichtend, aber Fürsorgepflicht gilt weiterhin → empfohlen: Zuschüsse, Beratung & Hilfsmittel
Wichtig: Eine Gefährdungsbeurteilung muss in beiden Fällen erfolgen – auch im Homeoffice.

Unser Tipp: Viele Unternehmen bieten eine Homeoffice-Pauschale oder ein „Remote Ergonomie-Paket“ zur freiwilligen Unterstützung an – steuerlich sogar begünstigt.
Weitere Informationen und Produkte zur Einrichtung Ihres Homeoffices finden Sie auf unseren Themenseiten Ergonomie im Homeoffice und Homeoffice: Tipps für mobiles Arbeiten.
Arbeitgeberpflichten in der Praxis umsetzen
So setzen Sie Ergonomie im Betrieb rechtskonform & praxisnah um:
- Gefährdungsbeurteilung inkl. psychischer Belastung durchführen
- Arbeitsplätze nach ergonomischen Grundregeln gestalten (z. B. Tischhöhe, Beleuchtung, Bildschirmposition)
- Mitarbeitende regelmäßig unterweisen & sensibilisieren
- bei Bedarf: ergonomische Beratung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit
- im Homeoffice: Hilfsmittel bereitstellen oder bezuschussen
Hilfreich:
- Leitfaden „Bildschirmarbeit ergonomisch gestalten“ (DGUV)
- Ergonomie-Checklisten für interne Verwendung
- Schulungen zu Rücken- & Augengesundheit am Arbeitsplatz
Wir von Hussock unterstützen Sie nicht nur mit ergonomischen Produkten wie höhenverstellbaren Schreibtischen und Bürostühlen, sondern auch mit vielen praktischen Tipps. Mehr Informationen, wie Sie einen Arbeitsplatz ergonomisch einrichten, finden Sie hier.
FAQ – Häufige Fragen zur rechtlichen Ergonomie
Teilweise ja – bei Telearbeitsplätzen mit schriftlicher Vereinbarung gelten die vollen Anforderungen. Bei mobiler Arbeit ist der Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, auch wenn er nicht die komplette Ausstattung stellen muss.
Die wichtigsten sind DIN EN ISO 9241, DIN EN 1335 (Stühle), DIN EN 527 (Tische) und die DGUV-Richtlinien zur Bildschirmarbeit.
Es drohen gesundheitliche Beschwerden, Regressforderungen im Krankheitsfall und ggf. Sanktionen bei Betriebsprüfungen oder Unfällen.
Fazit: Ergonomie lohnt sich – rechtlich und wirtschaftlich
Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz schützt nicht nur die Gesundheit, sondern senkt auch Ausfalltage und steigert die Motivation. Wer gesetzliche Anforderungen erfüllt und darüber hinaus in gute Arbeitsbedingungen investiert, profitiert doppelt: Mitarbeitende fühlen sich wohler – und arbeiten effizienter.
Weitere Informationen finden Sie auch in unseren spezialisierten Themenwelten:
Noch mehr praktische Tipps zur Umsetzung eines gesunden, ergonomischen Arbeitsplatzes finden Sie auf unserer Themenseite: „Gesundheit am Arbeitsplatz“.
Gesetzlich richtig – ergonomisch sinnvoll
Ergonomie ist kein freiwilliges Extra, sondern gesetzlich verankerte Pflicht. Doch richtig umgesetzt, ist sie mehr als nur Vorgabe: Sie ist eine Investition in die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden. Wir von Hussock unterstützen Sie mit ergonomischer Büroausstattung nach Norm. Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie persönlich und finden gemeinsam die beste Lösung für Sie und Ihr Team.